Weinrechtliche Bezeichnung für alle Weine mit einem Gesamtalkoholgehalt von mind. 17,5 Vol.%. Dieser hohe Wert ist nur bei Vorhandensein von Restzucker erreichbar. Likörweine sind daher fast zwangsläufig (mehr oder minder) süße Weine, obwohl das Gesetz einen Mindestzuckergehalt nicht ausdrücklich festlegt. Sie werden aus Trockenbeeren oder getrockneten Beeren (wie z. B. beim Vin Santo) gewonnen. Darüber hinaus dürfen sie zusätzlich mit Traubenmost gesüßt werden. Die wichtigste Bestimmung aber lautet, dass der tatsächlich vorhandene Alkoholgehalt zwischen 15 und 20 Vol.% liegen muss. Damit fallen praktisch nur die in Südeuropa bzw. in warmen Anbaugebieten der Neuen Welt gewonnenen Süßweine in diese Kategorie: der sizilianische Moscato ebenso wie der toskanische Vin Santo oder die zyprischen Mavro und Xinisteri. Auch Tokajer und Ruster Ausbruch in der traditionellen Stilrichtung sind (meist) Likörweine. Dagegen werden die Vins Doux Naturels sowie Sherry, Portwein, Madeira, Banyuls und Marsala zu den Likörweinen gezählt, obwohl sie nach dem Buchstaben des Gesetzes (Wein) nicht in diese Kategorie gehören. Ihr tatsächlicher Alkoholgehalt beträgt zwar 15 Vol.% oder mehr, aber er ist nicht »ausschließlich durch alkoholische Gärung« zustande gekommen, sondern durch Aufspriten mit Alkohol, Destillaten oder Branntwein. Beerenauslesen, Trockenbeerenauslesen, Eisweine und die Elsässer Sélection de Grains Nobles gehören dagegen nicht zu den Likörweinen. Ihr tatsächlicher Alkoholgehalt liegt oft unter 10 Vol.%.
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