Wein

Nach der INAO-Nomen­kla­tur und den EU-Bestimmungen wird Wein defi­niert als »alko­ho­li­sches Getränk, ent­stan­den aus der Ver­gä­rung des Safts frisch gele­se­ner Trau­ben in den jewei­li­gen Ursprungs­ge­bie­ten in Über­ein­stim­mung mit den dor­ti­gen Tra­di­tio­nen und Gepflo­gen­hei­ten«. Der letz­te Teil der Defi­ni­ti­on wur­de ange­hängt, um auch Wei­ne, die nicht aus fri­schen, son­dern aus edel­fau­len, gefro­re­nen oder getrock­ne­ten Trau­ben her­ge­stellt wer­den, ein­zu­schlie­ßen. Damit ist das Pro­dukt Wein gegen »wein­ähn­li­che Geträn­ke« (Obst­wei­ne aus Äpfeln, Bir­nen, Erd­bee­ren, Pflau­men, Johan­nis­bee­ren u. a. sowie Honig­wei­ne bzw. Met mit mind. 4, höchs­tens 6 Vol. % Alko­hol) oder »wein­hal­ti­ge Geträn­ke« (z. B. Schor­le) eben­so abge­grenzt wie gegen Kunst­wein. »Wein­hal­ti­ge Geträn­ke« müs­sen zu mind. 50 Pro­zent aus Wein bestehen, und der vor­han­de­ne Alko­hol darf nur aus dem zuge­setz­ten Wein stam­men. Das bedeu­tet, dass das wein­hal­ti­ge Getränk nicht Resul­tat eines Fer­men­ta­ti­ons­vor­gangs sein darf.