frz., Landwein. Wein, der zur EU-Kategorie Vin de Table (Tafelwein) gehört, dessen Erzeugungsbestimmungen aber strenger sind als die der französischen Vins de Table und weniger streng als die der AOC-Weine. Die Regeln wurden im Jahr 1979 festgelegt. Die Weine müssen aus definierten Rebsorten und dem angegeben Jahrgang bestehen und einen festgelegten Mindestalkoholgehalt und Säurewert haben; die Erntemenge darf die zugelassenen Hektarhöchsterträge nicht überschreiten. In erster Linie müssen die Weine aus dem genau festgelegten Anbaugebiet stammen, das auf dem Flaschenetikett angegeben wird. Dabei gibt es drei Vin-de-Pays-Kategorien: mit der Bezeichnung des Herkunfts-Départements (z. B. Vin de Pays de l’Hérault), der Herkunftsregion (z.B. Vin de Pays d’Oc) oder der Herkunftszone (z. B. Vin de Pays des Collines de la Moure). Bei Vins de Pays muss der Jahrgang auf dem Flaschenetikett stehen.
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