Die europäische Weingesetzgebung sieht für Qualitätsweine Begrenzungen der Traubenerträge pro Hektar vor. Wird über den Maximalertrag hinaus geerntet, werden nicht nur diese Übermengen, sondern der gesamte Wein zu Tafelwein deklassiert und u. U. zur Destillation gegeben. Eine Sonderform der Übermengenregelung gibt es in Deutschland. Dabei müssen die Übermengen nicht sofort deklassiert, sondern dürfen einen begrenzten Zeitraum, meist ein Jahr, überlagert werden. In dieser Zeit wird versucht, die Übermenge abzusetzen. Gelingt das nicht, wird der Wein ohne öffentliche Beihilfen oder Prämien zwangsdestilliert. Für Tafelweine gibt es keine Übermengenregelung. Im außereuropäischen Ausland sind Ertragsbegrenzungen unbekannt. Damit existiert auch keine Übermengenregelung.
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