Wein, der von streng gläubigen Juden genossen werden darf, muss koscher sein. Diese Weine dürfen auch in der Herstellung nicht mit Ungläubigen in Berührung kommen. Die Bearbeitung der Weinberge muss ebenso wie die Weinbereitung in der Hand von orthodoxen Juden bleiben. Da dies in der Praxis nur schwer möglich ist, können die Rabbiner einen Teil der Verrichtungen an Nicht-Gläubige delegieren. Insbesondere außerhalb Israels werden teils ausgezeichnete koschere Weine hergestellt, die von Nicht-Juden unter Aufsicht von Rabbinern nach genauen Vorschriften erzeugt werden. Die Hygiene-Vorschriften sind streng. Alles muss vor der Benutzung mit heißem Wasser gesäubert werden. Fässer müssen vor der Belegung mit koscherem Wein dreimal je 24 Stunden mit Wasser gespült werden. Die Verwendung von Weinbehandlungsmitteln tierischen Ursprungs ist verboten. Eiweiß, Kasein, Hausenblase, Gelatine und Albumin sind zur Schönung nicht zugelassen. AuchReinzuchthefen sollen nicht verwendetwerden. Die Weine selbst müssen naturbelassen sein. Jegliche Chaptalisierung ist untersagt. Verschnitte mit nichtkoscheren Weinen verderben den koscheren Wein.
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