Trocken

Geschmacks­be­zeich­nung für durch­ge­go­re­ne Wei­ne, die kei­nen oder nur einen gerin­gen Rest­zu­ckergehalt auf­wei­sen. Laut der euro­päi­schen Gesetz­ge­bung sind bei tro­cke­nen Wei­nen grund­sätz­lich 4 Gramm Rest­zu­cker pro Liter zuläs­sig. In Aus­nah­me­fäl­len darf ein tro­cke­ner Wein sogar 9 Gramm ent­hal­ten, und zwar dann, wenn die Säu­re max. 2 Gramm nied­ri­ger liegt als der Rest­zu­cker. Die­se Rege­lung wur­de v. a. für deut­sche Wei­ne geschaf­fen, die wegen ihrer hohen Säu­re auch bei 9 Gramm Rest­zu­cker noch tro­cken schme­cken. Bei Schaum­wei­nen mit der Bezeich­nung tro­cken darf der Rest­zu­cker­ge­halt zwi­schen 17 und 35 Gramm lie­gen, da die Koh­len­säu­re den Süße­ein­druck min­dert.

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