In den Qualitätsweinstatuten der jeweiligen Anbaugebiete gesetzlich vorgeschriebener Maximalertrag an Wein pro Hektar. Die entsprechenden Bestimmungen sollen der Sicherung einer Mindestqualität dienen. Die Höchsterträge schwanken je nach Anbaugebiet zwischen 35 und 122 hl. In den Ländern der EU ist teilweise in guten Jahren mit spezieller Genehmigung der Kontrollbehörden eine Überschreitung der Höchsterträge von 20 Prozent statthaft. In den Ländern der Neuen Welt sehen die Bestimmungen für Weine kontrollierten Ursprungs keine Höchsterträge vor.
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