Im österreichischen Weingesetz verankerte Bezeichnung für einen Wein, der ausschließlich aus Weingärten mit einer Hangneigung von mind. 26 Prozent oder von Terrassenlagen kommt.
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Im österreichischen Weingesetz verankerte Bezeichnung für einen Wein, der ausschließlich aus Weingärten mit einer Hangneigung von mind. 26 Prozent oder von Terrassenlagen kommt.
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