Wien stellt seine Weinberge unter Denkmalsschutz

Sechs Wie­ner Win­zern ist es gelun­gen, die Wein­ber­ge im Nor­den, Wes­ten und Süden der öster­rei­chi­schen Haupt­stadt unter Schutz zu stel­len. Ein neu­es Wie­ner Lan­des­ge­setz schreibt zwin­gend vor, dass Reb­flä­chen in Wien bewirt­schaf­tet wer­den müs­sen und schützt sie so vor Immobilien-Spekulation. Damit ste­hen Wiens Wein­gär­ten prak­tisch unter Denkmalschutz.
Seit Jah­ren for­dern die WienWein-Winzer Rai­ner Christ, Micha­el Edl­mo­ser, Tho­mas Huber (Fuhrgassl-Huber), Ger­hard J. Lob­ner (May­er am Pfarr­platz), Tho­mas Pod­sednik (Cobenzl) und Fritz Wien­in­ger einen wirk­sa­men Schutz für die Wie­ner Wein­gär­ten. Wien ist in der welt­weit ein­ma­li­gen Situa­ti­on, als Groß­stadt über ein nen­nens­wer­tes stadt­ei­ge­nes Wein­bau­ge­biet zu ver­fü­gen (557 Hekt­ar), das qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Lagen vor­wei­sen kann und inter­na­tio­nal renom­mier­te Wei­ne her­vor­bringt. Doch lei­der befin­den sich gera­de die bes­ten Wein­gär­ten in Zonen, die auch für die Immo­bi­li­en­wirt­schaft inter­es­sant sind. Man kann das durch­aus ver­ste­hen: Eine Vil­len­sied­lung am Nuss­berg mit Blick auf die Donau, eine Wohn­haus­an­la­ge am Bisam­berg, ein Hang-Grundstück am Ran­de von Grin­zing oder Neu­stift – damit lässt sich sehr viel Geld verdienen.
Wiens Wein­gär­ten waren daher in der Ver­gan­gen­heit stets durch Immo­bi­li­en­spe­ku­la­tio­nen bedroht. Die bestehen­den Raumordnungs- und Bebau­ungs­plä­ne boten zu wenig Schutz. Doch nun sind die Spe­ku­lan­ten­träu­me aus­ge­träumt: Mit dem neu­en Gesetz wur­de tat­säch­lich so etwas wie ein Denk­mal­schutz für die Reb­flä­chen geschaf­fen – Wein­ber­ge in Wien wer­den Wein­ber­ge bleiben.
Die Win­zer­grup­pe hat­te aktiv an der Erar­bei­tung die­ser Lösung mit­ge­wirkt und sich in den letz­ten Jah­ren sehr stark dafür enga­giert. „Wir waren rich­tig läs­tig“, beschreibt Wien­Wein Win­zer Fritz Wien­in­ger den Ein­satz sei­ner Grup­pe, „wir waren in regio­na­len Komi­tees aktiv, haben unzäh­li­ge Gesprä­che mit der Stadt­re­gie­rung geführt und Über­zeu­gungs­ar­beit geleis­tet, rich­tig inten­si­ves Lob­by­ing betrie­ben.“ Win­zer­kol­le­ge Rai­ner Christ fügt hin­zu: „Wir fin­den den Ein­griff gerecht­fer­tigt, weil es dar­um geht, den Wie­ner Wein­bau als Kul­tur­gut zu schüt­zen. Wenn jemand ein his­to­ri­sches Gebäu­de aus dem 12. Jahr­hun­dert besitzt, darf er damit auch nicht machen was er will, son­dern muss im Sin­ne des Denk­mal­schut­zes das Erbe erhalten.“
Alle Bewirt­schaf­ter bezie­hungs­wei­se Grund­stücks­ei­gen­tü­mer von Wie­ner Reb­flä­chen sind ab sofort zu einer wein­bau­li­chen Nut­zung ihrer im Reb­flä­chen­ver­zeich­nis als Wein­gär­ten ein­ge­tra­ge­nen Flä­chen ver­pflich­tet. Selbst Flä­chen, die gero­det wur­den (nach dem in Kraft­tre­ten des Geset­zes) müs­sen spä­tes­tens nach acht Jah­ren wie­der bepflanzt wer­den. Klei­ne­re Betrie­be, die bereits an die Ein­stel­lung der Win­zer­tä­tig­keit dach­ten oder kei­nen Nach­fol­ger fin­den, haben so aus­rei­chend Zeit, eine Lösung zu erar­bei­ten – zum Bei­spiel die Flä­che ver­pach­ten oder einen ande­ren Win­zer als Käu­fer suchen, der die Flä­chen wie­der nutzt.

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