Der französische Bio-Winzer Emmanuel Giboulot ist gestern von einem Gericht in Dijon zu einer Strafe von 1000 Euro verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, seine Reben mit Pestiziden gegen Flavence dorée zu behandeln. Diese Rebkrankheit (dt.: Goldgelbe Vergilbung) führt zur Vergilbung des Reblaubs und zur Eintrocknung der Trauben. Der Befall ist für den Rebstock tödlich, wobei der Infektionsdruck auf die Reben in der Nachbarschaft gross ist.
Hervorgerufen wird die Infektion durch die Amerikanische Rebzikade, die 1949 erstmals im Gebiet von Armagnac aufgetreten war und sich seit Anfang der 90er Jahre nach Norden vorarbeitet. Ausgebreitet hat sie sich vor allem in Languedoc und Roussillon, in den Pyrenäen, in Aquitanien und in Norditalien. Seit 1997 wird sie auch vermehrt in Bordeaux gesichtet, 2004 erstmals in der Steiermark, 2012 auch an der Loire. Deshalb war von der zuständigen Präfektur in Beaune im Juni 2013 angeordnet worden, die Reben an der Côte d’Or präventiv gegen das Insekt zu spritzen. Giboulot, der zehn Hektar Reben zwischen Rully, Beaune und Hautes Côtes-de-Nuits biodynamisch bewirtschaftet, weigerte sich, der Anordnung zu folgen. Daraufhin wurde der Nicolas Joly-Anhänger von der Präfektur verklagt und ein Ordnungsgeld von 30 000 Euro wahlweise sechs Monate Haft angedroht.
Doch Giboulot blieb standhaft, auch weil sein Fall inzwischen in ganz Frankreich Schlagzeilen machte. Das Institut pour la Protection de la Santé Naturelle (IPSN), eine Art Bund Umweltschutz in Frankreich, startete eine Internet Petition und hatte bereits 40 000 Unterschriften gesammelt, um Giboulot den Rücken zu stärken.
Der gestrige Urteil wurde von Giboulot und seinen Unterstützern zunächst mit Erleichterung aufgenommen. Die drastische Reduzierung der Strafandrohung sei ein Beleg dafür, dass „unsere Argumente gehört worden sind“, kommentierte der Winzer den Schuldspruch. Er und sein Anwalt hatten argumentiert, dass die Anordnung einer provisorischen Pestizid-Spritzung nicht vom Regionspräfekten, sondern vom Landwirtschaftsministerium hätte erlassen werden müssen.
Die Präfektur hat angekündigt, dass sie in Berufung gehen werde.