Österreich gestattet für 2018 höhere Erträge

Auf­grund der aus­sichts­rei­chen Wein­ern­te in Öster­reich hat die Bun­des­mi­nis­te­rin für Nach­hal­tig­keit und Tou­ris­mus eine Ver­ord­nung erlas­sen, nach wel­cher der Hekt­ar­höchs­ter­trag für 2018 gemäß § 23 Abs. 2 Wein­ge­setz 2009 hoch­ge­setzt wird.

Laut der Ver­ord­nung wird die Höchst­men­ge um stol­ze 20 Pro­zent ange­ho­ben und darf somit pro Hekt­ar 10.800 Kilo­gramm Wein­trau­ben oder 8.100 Liter Wein betragen.

Die Ver­ord­nung bezieht sich sowohl auf Land-, Qualitäts- als auch auf Prä­di­kats­wei­ne sowie für alle Wei­ne ohne geschütz­te Ursprungs­be­zeich­nung oder geo­gra­fi­sche Anga­be mit Rebsorten- und Jahr­gangs­be­zeich­nung. Öster­rei­chi­sche Win­zer erwar­ten die bis­lang ertrag­reichs­te Ern­te des Jahrhunderts.

Kommentar hinzufügen

Antwort schreiben

Partner

Unser Newsletter