Dass Glühwein in der kalten Jahreszeit nicht nur gut schmeckt und wärmt, sondern auch den Alkoholspiegel in die Höhe treibt, ist kein Geheimnis. Wie rasch das passiert, ist allerdings für viele eine Überraschung, sie unterschätzen den Alkoholgehalt des würzig-süßen Getränks und setzen sich nach einem Weihnachtsmarktbesuch dennoch ans Steuer. Weshalb das unter Umständen eine fatale und gefährliche Entscheidung sein kann, hat nun der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e. V. genauer beleuchtet und hat einen Ratgeber zu „Glühwein am Steuer” herausgegeben.
Promillegrenzen im Straßenverkehr
Beim Führen eines PKW gilt zwar eine Grenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut (bzw. 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft), bei Fahrauffälligkeit drohen allerdings schon ab 0,3 Promille zwei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie ein vorübergehendes Fahrverbot. Wie schnell diese Werte erreicht werden, verdeutlicht eine Grafik des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e. V.:
Die Tabelle zeigt lediglich Durchschnittswerte, allerdings geht aus den Zahlen hervor, dass die Grenze von 0,3 Promille für viele bereits nach einem Glühwein erreicht ist. Ein Glühwein mit Schuss, Jagertee oder Feuerzangenbowle haben es sogar noch mehr in sich und sprengen durchschnittlich schon nach einem Becher die Grenze von 0,5 Promille. Mit diesem Wissen sollte man das Auto lieber mal stehen lassen und bei einem Spaziergang nach Hause oder im Taxi ausnüchtern.