Glühwein am Steuer: Wenn die Promille zur Gefahr auf der Straße werden

Besucher auf dem Weihnachtsmarkt trinken Glühwein

Dass Glüh­wein in der kal­ten Jah­res­zeit nicht nur gut schmeckt und wärmt, son­dern auch den Alko­hol­spie­gel in die Höhe treibt, ist kein Geheim­nis. Wie rasch das pas­siert, ist aller­dings für vie­le eine Über­ra­schung, sie unter­schät­zen den Alko­hol­ge­halt des würzig-süßen Getränks und set­zen sich nach einem Weih­nachts­markt­be­such den­noch ans Steu­er. Wes­halb das unter Umstän­den eine fata­le und gefähr­li­che Ent­schei­dung sein kann, hat nun der Ver­band für bür­ger­na­he Ver­kehrs­po­li­tik e. V. genau­er beleuch­tet und hat einen Rat­ge­ber zu „Glüh­wein am Steu­er” herausgegeben.

Pro­mil­le­gren­zen im Straßenverkehr

Beim Füh­ren eines PKW gilt zwar eine Gren­ze von 0,5 Pro­mil­le Alko­hol im Blut (bzw. 0,25 mg/l Alko­hol in der Atem­luft), bei Fahr­auf­fäl­lig­keit dro­hen aller­dings schon ab 0,3 Pro­mil­le zwei Punk­te in Flens­burg, ein Buß­geld sowie ein vor­über­ge­hen­des Fahr­ver­bot. Wie schnell die­se Wer­te erreicht wer­den, ver­deut­licht eine Gra­fik des Ver­bands für bür­ger­na­he Ver­kehrs­po­li­tik e. V.:

Glühwein Promille

Die Tabel­le zeigt ledig­lich Durch­schnitts­wer­te, aller­dings geht aus den Zah­len her­vor, dass die Gren­ze von 0,3 Pro­mil­le für vie­le bereits nach einem Glüh­wein erreicht ist. Ein Glüh­wein mit Schuss, Jager­tee oder Feu­er­zan­gen­bow­le haben es sogar noch mehr in sich und spren­gen durch­schnitt­lich schon nach einem Becher die Gren­ze von 0,5 Pro­mil­le. Mit die­sem Wis­sen soll­te man das Auto lie­ber mal ste­hen las­sen und bei einem Spa­zier­gang nach Hau­se oder im Taxi ausnüchtern.

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