Die Steiermark erhält ab dem Jahrgang 2018 ihre eigene DAC (Districtus Austriae Controllatus). Es ist die insgesamt 13. in Österreich. Genau genommen sind es drei verschiedene DACs: die DAC Südsteiermark, die DAC Vulkanland Steiermark und die DAC Weststeiermark. Damit erhält jede der bisherigen Unterregionen ihre eigene gesetzliche Herkunftsbezeichnung. Die zugelassenen Rebsorten spiegeln die Vielfalt des steirischen Weinbaus wider: Welschriesling, Weissburgunder, Morillon, Grauburgunder, Gelber Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer und Schilcher sowie die Cuvées daraus. Selbst der (in der Steiermark selten anzutreffende) Riesling ist DAC-fähig.
Zugleich wurde nach deutschem VDP-Vorbild eine Unterscheidung nach Gebietswein, Ortswein und Riedenwein eingeführt. Auf Ortswein-Ebene dürfen in der Südsteiermark die geografischen Bezeichnungen Kitzeck-Saisal, Leutschach, Gamlitz und Ehrenhausen auf dem Etikett hinzugefügt werden, im Vulkanland-Steiermark die Bezeichnungen Oststeiermark, Riegersburg, Kapfenstein, St. Anna, Tieschen, Klöch, Straden und St. Peter, in der Weststeiermark die Orte Stainz, Ligist, Eibiswald, Deutschlandsberg.
Auf der Ebene der Riedenweine dürfen nur die besten Rieden als Herkunftsangabe verwendet werden. Sowohl die Rieden- als auch die Ortsweine dürfen nicht vor dem 1. Mai in Verkehr gebracht werden, die Gebietsweine nicht vor dem 1. März des auf die Lese folgenden Jahres (Ausnahmen: Schilcher und Welschriesling). Ausserdem sind alle Weine trocken auszubauen. Das heisst: mit höchstens 4 Gramm Restzucker.