Selection Rheinhessen

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    Ver­mark­tungs­be­zeich­nung für Weine aus dem deut­schen Wein­an­bau­ge­biet Rhein­hes­sen. Seit 1992 dür­fen Weine, strengen Qualitätskriterien genügen und eine sensorische Prüfung bestanden haben, unter der Bezeichnung Selection Rheinhessen auf den Markt kommen. Die Weine, die sich für diesen Regionalwettbewerb qualifizieren wollen, müssen aus den klas­si­schen Reb­sor­ten Ries­ling, Sil­va­ner, Spätburgunder, Früh­bur­gun­der, Portugieser, Weißburgunder, Grau­bur­gun­der oder Gewürz­tra­mi­ner bestehen. Sie müssen von mindestens 15jährigen Rebstöcken kommen, aus gesunden, vollreifen Trauben gekeltert und von Hand gelesen sein. Das Ertragslimit liegt bei 55 Hektoliter/Hektar. Das Mindestmostgewicht ist auf 90 Oechsle festgelegt. Die Weissweine dürfen erst im September des auf die Lese folgenden Jahres nach bestan­de­ner organo­lep­ti­scher Prü­fung vermarktet werden, die Rotweine erst zwei Jahre nach der Lese.