Vermarktungsbezeichnung für Weine aus dem deutschen Weinanbaugebiet Rheinhessen. Seit 1992 dürfen Weine, strengen Qualitätskriterien genügen und eine sensorische Prüfung bestanden haben, unter der Bezeichnung Selection Rheinhessen auf den Markt kommen. Die Weine, die sich für diesen Regionalwettbewerb qualifizieren wollen, müssen aus den klassischen Rebsorten Riesling, Silvaner, Spätburgunder, Frühburgunder, Portugieser, Weißburgunder, Grauburgunder oder Gewürztraminer bestehen. Sie müssen von mindestens 15jährigen Rebstöcken kommen, aus gesunden, vollreifen Trauben gekeltert und von Hand gelesen sein. Das Ertragslimit liegt bei 55 Hektoliter/Hektar. Das Mindestmostgewicht ist auf 90 Oechsle festgelegt. Die Weissweine dürfen erst im September des auf die Lese folgenden Jahres nach bestandener organoleptischer Prüfung vermarktet werden, die Rotweine erst zwei Jahre nach der Lese.
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