Durch Erhitzung eingedickter Traubenmost, der wegen seiner hohen Zuckerkonzentration zur Vergärung von Mosten zugesetzt werden kann, um den Alkoholgehalt des späteren Weins anzuheben. Die Verwendung von RTK (so die Abkürzung) kann die Chaptalisierung ersetzen, die etwa in Italien gesetzlich verboten ist. Die Aufzuckerung des Mostes mit RTK ist somit die einzige gesetzliche Möglichkeit, die natürliche Alkoholgradation eines Weins zu erhöhen. Da der größte Teil des RTK aus überschüssigem süditalienischem Wein hergestellt wird, wehren sich qualitätsorientierte Weinerzeuger anderer Regionen vehement gegen diese Regelung. Sie fordern die Zulassung der Chaptalisierung, weil sie ihre Weine nicht mit geschmacksbeeinflussendem Mostkonzentrat aus anderen Regionen aufzuckern wollen. In anderen europäischen Ländern ist die Aufzuckerung mit RTK verboten.
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