Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

Durch Erhit­zung ein­ge­dick­ter Trau­ben­most, der wegen sei­ner hohen Zucker­kon­zen­tra­ti­on zur Ver­gä­rung von Mos­ten zuge­setzt wer­den kann, um den Alko­hol­ge­halt des spä­te­ren Weins anzu­he­ben. Die Ver­wen­dung von RTK (so die Abkür­zung) kann die Chap­ta­li­sie­rung erset­zen, die etwa in Ita­li­en gesetz­lich ver­bo­ten ist. Die Auf­zu­cke­rung des Mos­tes mit RTK ist somit die ein­zi­ge gesetz­li­che Mög­lich­keit, die natür­li­che Alko­hol­gra­da­ti­on eines Weins zu erhö­hen. Da der größ­te Teil des RTK aus über­schüs­si­gem süd­ita­lie­ni­schem Wein her­ge­stellt wird, weh­ren sich qua­li­täts­ori­en­tier­te Wein­erzeu­ger ande­rer Regio­nen vehe­ment gegen die­se Rege­lung. Sie for­dern die Zulas­sung der Chap­ta­li­sie­rung, weil sie ihre Wei­ne nicht mit geschmacks­be­ein­flus­sen­dem Most­kon­zen­trat aus ande­ren Regio­nen auf­zu­ckern wol­len. In ande­ren euro­päi­schen Län­dern ist die Auf­zu­cke­rung mit RTK verboten.