Die Angabe einer Rebsorte setzt nach europäischer und internationaler Gesetzgebung voraus, dass mind. 85 Prozent des Weins aus der genannten Sorte stammt.
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Die Angabe einer Rebsorte setzt nach europäischer und internationaler Gesetzgebung voraus, dass mind. 85 Prozent des Weins aus der genannten Sorte stammt.
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