Beschneiden des Rebstocks, um ihn an die entsprechende Erziehungsform anzupassen und die Erträge zu regulieren. Die Reben werden zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlicher Zielsetzung beschnitten. 1. Winterschnitt. Entfernen der abgeernteten, verholzten Triebe nach der Weinlese. Geschieht zwischen November und Februar. Dabei werden gleichzeitig die neuen Fruchtruten auf die gewünschte Anzahl von Augen zurückgeschnitten. Diese Maßnahme dient der Ertragsbegrenzung für die kommende Vegetationsperiode. Dabei unterscheidet man zwischen Zapfenschnitt und Fruchtrutenschnitt. 2. Entfernen überzähliger Fruchtruten nach den Spätfrösten Ende Mai. 3. Sommerschnitt oder Grünschnitt. Herausbrechen oder Herausschneiden eines Teils der Trauben zum Zweck der Ertragsreduzierung und Qualitätssteigerung. Der Winzer kann entweder die Gescheine nach der Blüte bzw. die grünen Trauben ausdünnen. Oder der Sommerschnitt findet bereits während der Färbung (Véraison) der Trauben im August statt. Die Maßnahme dient dazu, nur eine kleine Anzahl Trauben ausreifen zu lassen und dadurch die Qualität der am Stock belassenen Früchte zu erhöhen. Qualitätswinzer dünnen bis zu 50 Prozent ihrer Trauben aus. Falls Spätfröste oder eine schlechte Blüte im Frühjahr den Fruchtansatz bereits auf natürliche Weise reduziert haben, kann auf einen Sommerschnitt verzichtet werden.
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