Prädikatswein

In Öster­reich und Deutsch­land vor­ge­se­he­ne Bezeich­nung für eine geho­be­ne Kate­go­rie von Qua­li­täts­wei­nen, die Qua­li­täts­wein mit Prä­di­kat (Qua­li­täts­wei­nen) genannt wer­den. Die Beson­der­heit besteht dar­in, dass sie weder chap­ta­li­siert (Chap­ta­li­sa­ti­on) noch sonst ange­rei­chert sein dür­fen und höhe­re natür­li­che Most­ge­wich­te auf­wei­sen müs­sen als die ein­fa­chen­Chap­ta­li­sa­ti­on. In Öster­reich sind fol­gen­de Prä­di­kats­stu­fen gesetz­lich defi­niert: Spät­le­se, Aus­le­se, Bee­ren­aus­le­se, Eis­wein und Stroh­wein. In Deutsch­land gehört auch die Stu­fe Kabi­nett zu den Prä­di­kats­wei­nen, wäh­rend die Erzeu­gung von Stroh­wei­nen ver­bo­ten ist. Ein Prä­di­kats­wein kann frei­wil­lig deklas­siert, d. h. in die nächst nied­ri­ge­re Prä­di­kats­stu­fe ein­grup­piert wer­den. So zie­hen es eini­ge Erzeu­ger vor, eine klei­ne Spät­le­se zu einem (hoch­wer­ti­gen) Kabi­nett­wein zu erklä­ren. Gele­gent­lich wird auch eine Spät­le­se oder Aus­le­se zu einem ein­fa­chen Qua­li­täts­wein deklas­siert, um so die Mög­lich­keit zu erhal­ten, ihn zu chap­ta­li­sie­ren (etwa bei Rotweinen).