Aufbesserung eines Mostes oder eines gärenden Weins mit Zucker (auch Nasszuckerung genannt), der vorher in Wasser gelöst wurde. Das Verfahren ist in Österreich seit jeher, in der Schweiz seit 1912, in Deutschland seit 1971 untersagt, weil der Wein dadurch nicht nur aufgebessert, sondern gleichzeitig auch gestreckt wird. Üblich ist dagegen die Trockenzuckerung (Chaptalisierung).
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