Nassverbesserung

Auf­bes­se­rung eines Mos­tes oder eines gären­den Weins mit Zucker (auch Nass­zu­cke­rung genannt), der vor­her in Was­ser gelöst wur­de. Das Ver­fah­ren ist in Öster­reich seit jeher, in der Schweiz seit 1912, in Deutsch­land seit 1971 unter­sagt, weil der Wein dadurch nicht nur auf­ge­bes­sert, son­dern gleich­zei­tig auch gestreckt wird. Üblich ist dage­gen die Tro­cken­zu­cke­rung (Chap­ta­li­sie­rung).