Menge-Güte-Gesetz

Der Umstand, dass weni­ger Trau­ben am Reb­stock bes­se­re und zu vie­le Trau­ben schlech­te­re Wei­ne erge­ben, gehört zu den weni­gen all­ge­mein­gül­ti­gen Grund­sät­zen des Wein­baus. Das Menge-Güte-Gesetz gilt in Euro­pa eben­so wie in den Anbau­län­dern der Neu­en Welt. Aller­dings muss die Qua­li­tät nicht immer in dem­sel­ben Aus­maß stei­gen wie die Erträ­ge sin­ken, und auch bei über­durch­schnitt­lich hohen Erträ­gen kann es sein, dass unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ver­gleichs­wei­se gute Wein­qua­li­tä­ten erzielt wer­den. Gene­rell gilt, dass durch nied­ri­ge Erträ­ge Kon­zen­tra­ti­on und Dich­te des Weins gestei­gert wer­den. Die Extraktwer­te stei­gen eben­so wie die Zucker­wer­te und damit die Rei­fe des Weins.