Klon

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    griech., Zweig. Bedeutet im Weinbau die Produktion eines genetisch identischen Rebstocks. D. h., der Abkömmling weist die gleiche Erbinformation auf wie das Rebenoriginal. In der Praxis nur möglich durch eine vegetative Vermehrung, nicht durch Aussaat von Samenkernen. Eine Rebe kann auf drei Arten vegetativ vermehrt werden: 1. durch Stecklinge, 2. durch Absenker und 3. durch Aufpfropfen eines Reises, der von der Originalrebe stammt, auf eine neue Unterlagsrebe. In allen Fällen ist die genetische Information des Klons mit der des Originals identisch. Im Qualitätsweinbau ist die Klonung von Reben besonders dann wichtig, wenn im Weinberg Reste von alten, noch nicht auf Massenertrag selektierten Reben (oder Rebstöcke mit anderen erwünschten Eigenschaften) vorhanden sind, die vermehrt und neu ausgepflanzt werden sollen. Der Klon bleibt so lang erbgleich, bis u. U. eine spontane Mutation auftritt.