Klassifizierte Lage

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    Hohes Segment der neuen Qualitätspyramide im deutschen Weinbau, zugeschnitten auf historische Spitzenlagen. Nur diese Spitzenlagen sollen nach dem Willen der Initiatoren, der deutschen Prädikatsweingüter, spätestens ab 2004 auf den Etiketten deutscher Weine genannt werden dürfen. Auf die Nennung der zahllosen anderen heute existierenden Lagen soll dann verzichtet werden. Die Weine aus einer Klassifizierten Lage dürfen nur aus bestimmten, regional typischen Rebsorten erzeugt sein. Der Ernteertrag darf 65 hl pro Hektar nicht übersteigen. Außerdem müssen die Trauben von Hand gelesen sein. Eine sensorische Prüfung kontrolliert die hohe Endqualität des Produkts. Allerdings gibt es bislang noch keine gesetzliche Basis. Bindend ist sie lediglich für die im VDP organisierten Prädikatweingüter. Über den Weinen aus Klassifizierter Lage sollen künftig nur noch die Großen Gewächse (bzw. die Ersten Gewächse im Rheingau) stehen.