Kabinett

1. Ein­gangs­stu­fe des deut­schen Prä­di­kats­wein­sys­tems. Auf ihr befin­den sich leich­te, meist tro­cke­ne, gele­gent­lich aber auch halb­tro­cke­ne oder lieb­li­che Wei­ne, die aus rei­fem, Botry­tis-frei­em Lese­gut gewon­nen sind. Ein Kabi­nett­wein muss ein natür­li­ches Most­ge­wicht von mind. 70 bis 80°Oechsle auf­wei­sen (vari­iert von Anbau­ge­biet zu Anbau­ge­biet). 2. In Öster­reich ist der Kabi­nett ein geho­be­ner Qua­li­täts­wein, der nicht chap­ta­li­siert (Chap­ta­li­sa­ti­on) und nicht gesüßt sein darf. Er muss ein Most­ge­wicht von mind. 17° KMW aufweisen. 

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