Jahrgangsverschnitt

Aus Wei­nen ver­schie­de­ner Jahr­gän­ge zusam­men­ge­stell­ter Wein. Die euro­päi­schen Wein­ge­set­ze erlau­ben einen Jahr­gangs­ver­schnitt von bis zu 15 Pro­zent. Er ermög­licht es z. B., Wei­ne aus klei­nen Jahr­gän­gen mit bes­se­rem Wein aus einem jün­ge­ren Jahr- gang zu ver­schnei­den: eine häu­fig und auch bei renom­mier­ten Wei­nen geüb­te Pra­xis. Trotz­dem erschei­nen die Wei­ne mit dem (Haupt-)Jahrgang auf dem Eti­kett. In den USA muss ein Wein zu 95 Pro­zent aus dem ange­ge­be­nen Jahr­gang stam­men. Dage­gen ist bei der Her­stel­lung von Sekt, Cham­pa­gner, Port­wein und Sher­ry der Rück­griff auf älte­re Jahr­gän­ge zur Abrun­dung des Geschmacks all­ge­mein üblich (im Gegen­satz dazu: Jahr­gangs­sekt bzw. -cham­pa­gner, die nur aus Grund­wei­nen eines Jahr­gangs erzeugt wer­den). Die­se Wei­ne kom­men ohne Anga­be eines Jahr­gangs in den Handel.