Konzept im Bereich des Pflanzenschutzes und der Anbautechnik, das die Anwendung chemischer Mittel auf ein unbedingt notwendiges, vernünftiges Maß beschränkt (frz.: lutte raisonable). Der Einsatz solcher Mittel erfolgt nur dann und obendrein schädlingsspezifisch, wenn alle anderen Verfahren keinen Erfolg gezeigt haben und die Schadschwelle, d.h. die erträgliche Grenze, überschritten ist. Dadurch soll die Umwelt möglichst geschont und eine größtmögliche Sicherheit für den Menschen gewährleistet werden. In einigen europäischen Ländern ist der Einsatz der Pflanzenschutzmittel (Art der Mittel, Dauer des Einsatzes, Beschränkungen auf bestimmte Gebiete) durch entsprechende Pflanzenschutzgesetze geregelt. Das Ziel des integrierten Pflanzenschutzes ist es, das biologische Gleichgewicht, also ein stabiles Ökosystem mit vielen Arten (Biodiversität), nicht zu stören, sondern im Gegenteil die Selbstregulation im Anbausystem zu unterstützen. Das bedeutet, dass Schadorganismen möglichst nicht gänzlich ausgerottet werden, weil damit auch immer nützliche Lebewesen vernichtet werden können. Stattdessen wird versucht, ihre Population so zu beschränken und zu lenken, dass sie unter der Schadensschwelle bleiben. Dazu werden viele unterschiedliche, vorbeugende Einzelmaßnahmen kombiniert, beispielsweise biologische (etwa Förderung und Schonung von tierischen und pflanzlichen Nützlingen), biotechnische (etwa Pheromonfallen) und pflanzenzüchterische wie etwa die Zucht von reblausresistenten Reben (Integrierter Weinbau). Integrierter Pflanzenschutz erfordert daher eine umfangreiche Sachkenntnis auf Seiten des Erzeugers.
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