Geschmacksbezeichnung für Weine mit einer leichten Restsüße. Diese darf nach der europäischen Gesetzgebung bei max. 18 Gramm pro Liter liegen (beziehungsweise die vorhandene Säure um nicht mehr als 10 Gramm überschreiten). Halbtrockene Schaumweine dürfen sogar 33 bis 50 Gramm Restzucker aufweisen, da die Kohlensäure den süßen Geschmackseindruck mindert. In anderen Weinbauländern gelten für die entsprechenden Bezeichnungen »demi sec« oder »off dry« andere Begrenzungen.
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