In Deutschland wurden 1971 durch das Weingesetz viele Einzellagen bzw. Gemarkungen zu Großlagen zusammengefasst, um eine bessere Vermarktung der Weine zu gewährleisten. So entstanden große Herkunftsgebiete, die sich teilweise über mehrere Gemeinden erstrecken, deren Weine aber mit Lagennamen bezeichnet werden dürfen. Beispiele für Großlagen mit teilweise über 600 ha Rebfläche sind Niersteiner Gutes Domtal (Rheinhessen), Zeller Schwarze Katz (Mosel-Saar-Ruwer), Forster Mariengarten (Pfalz), Binger Schlosskapelle (Nahe). Da diese Großlagennamen sich auf den ersten Blick nicht von Einzellagennamen unterscheiden, kann beim unkundigen Verbraucher der Eindruck entstehen, es handele sich um individuelle Weine einer Einzellage. Tatsächlich weisen diese Großlagen völlig unterschiedliche Böden auf; sie sind durch verschiedene Kleinklimata gekennzeichnet, mit allen erlaubten Rebsorten bepflanzt und daher keine Lagen im engeren Sinn. Tatsächlich sind die meisten Großlagenweine kommerzielle Abfüllungen. Da in den Großlagen jedoch auch viele hochwertige, kleine Einzellagen aufgegangen sind, kann sich hinter mancher Großlagenbezeichnung auch ein hervorragender Wein verbergen, ohne dass der Verbraucher es ahnt. Die Großlagen, so die Kritiker des Weingesetzes, tragen deshalb zur Irreführung des Verbrauchers bei.
- Jetzt teilen!
Kommentar hinzufügen