Fruchtrutenschnitt

Form des Reb­schnitts, bei dem zunächst fast das gesam­te Frucht­holz samt der Trie­be ent­fernt wird. Nur der stamm­na­he, aus dem Zap­fen wach­sen­de Trieb wird ste­hen gelas­sen und auf 6 bis 15 Augen ein­ge­kürzt (je nach Ertrags­be­gren­zung). Er stellt das Frucht­holz für das kom­men­de Jahr dar, wird des­halb im Früh­jahr in die Hori­zon­ta­le (oder zu einem Halb- oder Ganz­bo­gen) gebo­gen und an dem unters­ten Draht befes­tigt. An ihm ent­ste­hen die neu­en Trie­be. Der Frucht­ru­ten­schnitt ist (im Gegen­satz zum Zap­fen­schnitt) auf­wän­dig und kann nur von Hand durch­ge­führt wer­den. Er eig­net sich v. a. für Reb­an­la­gen im Dichtstand.