Abkürzung EU-VO 2092/91. Europäische Basisverordnung für die ökologische Landwirtschaft (Pflanzen- und Tierproduktion) von 1991. Das Gesetz dient zum Schutz der Verbraucher und zum Schutz der Bio-Produzenten und formuliert eine eindeutige europäische Regelung der Biolandwirtschaft und Deklaration der Produkte. Es ist gleichzeitig die Grundlage für die Zertifizierung der Öko-Produktions- und Verarbeitungsbetriebe, die einmal jährlich vorgeschrieben ist.
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