Europäische Verordnung für den ökologischen Landbau

Abkür­zung EU-VO 2092/91. Euro­päi­sche Basis­ver­ord­nung für die öko­lo­gi­sche Land­wirt­schaft (Pflanzen- und Tier­pro­duk­ti­on) von 1991. Das Gesetz dient zum Schutz der Ver­brau­cher und zum Schutz der Bio-Produzenten und for­mu­liert eine ein­deu­ti­ge euro­päi­sche Rege­lung der Bio­land­wirt­schaft und Dekla­ra­ti­on der Pro­duk­te. Es ist gleich­zei­tig die Grund­la­ge für die Zer­ti­fi­zie­rung der Öko-Produktions- und Ver­ar­bei­tungs­be­trie­be, die ein­mal jähr­lich vor­ge­schrie­ben ist.