Erstes Gewächs

Gesetz­li­che Bezeich­nung für Wei­ne der höchs­ten Qua­li­täts­stu­fe aus dem Rhein­gau. Ers­tes Gewächs ist nur für die Sor­ten Spät­bur­gun­der und Ries­ling zuläs­sig, und zwar in zwei Kate­go­rien: für die geschmack­lich tro­cke­nen Wei­ne aus voll­rei­fen Trau­ben sowie für die edel­sü­ßen Wei­ne aus spät gele­se­nen Trau­ben. Ers­te­re (gemeint sind Wei­ne bis ca. 13 Gramm Rest­zu­cker bei ent­spre­chend hoher Säu­re) tra­gen nur noch die Bezeich­nung Ers­tes Gewächs und den Namen der Lage auf dem Eti­kett. Reb­sor­te und Prä­di­kats­stu­fe wer­den nicht mehr ange­ge­ben. Letz­te­re sind für den Ver­brau­cher dar­an zu erken­nen, dass sie neben der Lage die Prä­di­kats­stu­fe ange­ben (Spät­le­se, Aus­le­se, Eis­wein, Beeren- und Tro­cken­bee­ren­aus­le­se). Gemein­sam ist den Wei­nen bei­der Kate­go­rien, dass sie aus dem Herz­stück einer Klas­si­fi­zier­ten Lage kom­men und stren­ge Qua­li­täts­kri­te­ri­en erfül­len. So dür­fen bei einem Ers­tes Gewächs nicht mehr als50 hl/ha gele­sen wer­den. Hand­les­eist vor­ge­schrie­ben. Außer­dem müs­sen die Wei­ne eine stren­ge sen­so­ri­sche Prü­fung bestehen und dür­fen erst ab dem 1. Sep­tem­ber des auf die Lese fol­gen­den Jah­res in den Ver­kauf kom­men. Die Rege­lung gilt seit dem Jahr­gang 1999. Das Ers­te Gewächs wird durch einen schwar­zen Bal­ken mit drei roma­ni­schen Rund­bö­gen sym­bo­li­siert. Umstrit­ten war die Ein­füh­rung v. a. wegen des Aus­schlus­ses der Bezeich­nun­gen »tro­cke­ne Spät­le­se« bzw. »tro­cke­ne Aus­le­se«. Erzeu­ger, die auf die­se Bezeich­nun­gen Wert legen, kön­nen ihre Wei­ne seit­dem nicht mehr als Ers­tes Gewächs, son­dern müs­sen sie als Guts- oder Orts­wei­ne ohne Lagen­be­zeich­nung auf den Markt brin­gen, auch wenn sie aus einer Klas­si­fi­zier­ten Lage stammen.