span., Abkürzung DO. Bezeichnung für spanische Qualitätsweine kontrollierten Ursprungs,d. h.ausgesetzlichfestgelegtenAnbaugebieten. Die DO legt die Grenzen eines Anbaugebiets genau fest und erlässt Vorschriften zu den erlaubten Rebsorten, zu den Ertragsobergrenzen und zum Herstellungsprozess des Weins. Über die Erfüllung der Regeln, die Gewährleistung der qualitativen Maßstäbe sowie die Bereitung und Vermarktung der Weine wacht der Consejo Regulador (Kontrollrat). Etwa 30 Prozent der spanischen Weinproduktion hat DO-Status.
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