Seit dem Jahrgang 2000 in Deutschland mögliches Signet für Weine gehobener Qualität, die aus einer für das jeweilige Anbaugebiet typischen Rebsorte erzeugt werden und in der trockenen Geschmacksrichtung ausgebaut sind. Das bedeutet: Der Restzuckergehalt darf doppelt so hoch wie die Säure sein, jedoch 15 Gramm pro Liter nicht überschreiten. Der natürliche Alkoholgehalt muss 1 Vol. % höher liegen als der Mindestalkoholgehalt der vergleichbaren Prädikatsstufe (meist Kabinett).
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