Offizielle Bezeichnung (durch den OIV) für die Zugabe von naturidentischen Aromen in Form von Essenzen oder Eichenholzspänen (Chips), um dem Wein ein bestimmtes Geschmacksprofil zu geben. Die Aromatisierung ist in Europa gesetzlich untersagt, in den Ländern der Neuen Welt aber weit verbreitet. Sie dient dazu, einfache Weine geschmacklich aufzuwerten und preiswert anbieten zu können.