Der Diebstahl von 1,6 Tonnen Riesling-Trauben im rheinland-pfälzischen Ort Deidesheim (der Weinkenner berichtete) konnte aufgeklärt werden. Es handelte sich nicht um Diebstahl, sondern um einen Irrtum, bei dem die Trauben unabsichtlich von einem nicht ortkundigen Vollernter-Fahrer abgeerntet und zu einem anderen Weingut gebracht wurden.
Anzeige zurückgezogen, Schaden wird erstattet
Da der Winzer, zu dem die Trauben verbracht wurden, diese bereits weiterverarbeitet hat, wurde eine Vereinbarung über einen Schadensersatz getroffen. Ohne Aufklärung wäre dem „bestohlenen“ Weinbauer ein Schaden in Höhe von 8.000 Euro entstanden. Die Anzeige hat er inzwischen zurückgezogen.
[…] das Zuviel nicht bemerkt und die Trauben weiter verarbeitet. Mehr als unglücklich. Der Sachverhalt fiel dann aber doch noch auf und man einigte sich auf eine Schadensersatzzahlung. So kann’s halt auch […]