Traubendiebstahl von Deidesheim aufgeklärt

Der Dieb­stahl von 1,6 Ton­nen Riesling-Trauben im rheinland-pfälzischen Ort Dei­des­heim (der Wein­ken­ner berich­te­te) konn­te auf­ge­klärt wer­den. Es han­del­te sich nicht um Dieb­stahl, son­dern um einen Irr­tum, bei dem die Trau­ben unab­sicht­lich von einem nicht ort­kun­di­gen Vollernter-Fahrer abge­ern­tet und zu einem ande­ren Wein­gut gebracht wurden.

Anzei­ge zurück­ge­zo­gen, Scha­den wird erstattet

Da der Win­zer, zu dem die Trau­ben ver­bracht wur­den, die­se bereits wei­ter­ver­ar­bei­tet hat, wur­de eine Ver­ein­ba­rung über einen Scha­dens­er­satz getrof­fen. Ohne Auf­klä­rung wäre dem „bestoh­le­nen“ Wein­bau­er ein Scha­den in Höhe von 8.000 Euro ent­stan­den. Die Anzei­ge hat er inzwi­schen zurückgezogen.

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