Freitag, Dezember 13, 2024
0.7 C
München
spot_img

Rheinland-Pfalz erlaubt Säuerung des Jahrgangs 2018

Wegen der hohen Temperaturen und des damit verbundenen schnellen Säureschwunds in den Trauben hat das Weinbauministerium in Mainz die Säuerung von Most, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2018 in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten erlaubt. Normalerweise ist die Säuerung in den nördlichen Anbaugebieten Europas nicht zugelassen. Nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Witterungsbedingungen können die Länder per Sondergenehmigung die Säuerung Most beziehungsweise Wein zulassen.

„Mit dieser frühzeitigen Entscheidung möchte ich sicherstellen, dass unsere Weinbaubetriebe vor Lesebeginn Klarheit haben“, so Minister Volker Wissing. Gesäuert werden darf mit Weinsäure und in geringen Mengen (vor der Füllung) mit Zitronensäure. Nur Eisweine sind von der Säuerung ausgeschlossen.

Die Vegetationsperiode 2018 war landesweit bis Anfang August von überdurchschnittlich hohen Temperaturen geprägt, was insbesondere für die Monate Juni, Juli und den Beginn des Augusts zutrifft. Dies ging, von lokalen Gewitterereignissen abgesehen, einher mit außerordentlich geringen Niederschlägen in weiten Teilen des Landes. Darüber hinaus herrschte eine mehrwöchige Hitzewelle mit Tageshöchsttemperaturen von 35° bis 38° C im gesamten Gebiet von Rheinland-Pfalz. Die hohen Temperaturen verbunden mit einem stetigen heißen Wind verursachten hohe Transpirationsverluste der Reben sowie einen starken Abbau der Äpfelsäure. Diese stark vom langjährigen Mittel abweichenden Wetterbedingungen haben zu einer außergewöhnlich frühen und starken Abnahme der Säuregehalte in den Weintrauben geführt, verbunden mit einem starken Anstieg der pH-Werte. Die durchgeführten Reifemessungen zum Zeitpunkt 7. August 2018 erbrachten im Durchschnitt Säuregehalte, die zwischen 5,2 und 8,0 g/L niedriger sind als im langjährigen Mittel.

Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit der höchsten Zahl an Weinanbaugebieten (Ahr, Mittelrhein, Nahe, Mosel, Rheinhessen, Pfalz). Deshalb hat eine Freigabe der Säuerung für andere weinbautreibende Bundesländer Signalwirkung. Bereits in den Jahren 2017, 2016, 2015, 2014, 2012, 2011 und 2009 war (in nahezu allen Weinanbaugebieten Deutschlands) das Aufsäuern von Wein erlaubt worden.

 

- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img

Autor

Jens Priewe
Jens Priewe
Jens Priewe hat viele Jahre als Politik- und Wirtschaftsjournalist gearbeitet, bevor er auf das Thema Wein umsattelte. Er schreibt Kolumnen für den Feinschmecker und für das schweizerische Weinmagazin Merum. Für den Weinkenner, dessen Gesellschafter er ist, hat er seit der Gründung über 200 Artikel beigesteuert. Außerdem ist er Verfasser mehrerer erfolgreicher Weinbücher (u. a. „Wein – die grosse Schule“, „Grundkurs Wein“). Er stammt aus Schleswig-Holstein, lebt aber seit fast 40 Jahren in München.

Must know

- Anzeige -spot_img

Ähnliche Artikel

- Anzeige -spot_img