Das kommt überraschend – zumindest überraschend schnell. Knapp einen Monat nach dem VPD-Beschluss, künftig die Qualitäts-Nomenklatur für seine Mitgliedsbetriebe zu ändern und die „Ersten Lagen“ in „Grosse Lagen“ umzubenennen, hat der Rheingauer Weinbauverband, die rechtliche Vertretung der Rheingauer Winzer, reagiert. In seiner Sitzung am Donnerstag letzter Woche hat der Hauptausschuß den Beschluss des Vorstands gebilligt, das Gütezeichen „Erstes Gewächs“ künftig in „Grosses Gewächs“ umzubenennen. Ein entsprechender Änderungsantrag soll bei der Hessischen Landesregierung gestellt werden.
Die Hessische Landesregierung hatte 1999 als einzige Landesregierung die VDP-Lagenklassifikation weingesetzlich übernommen. Spitzenweine aus dem Rheingau dürfen seitdem offiziell die Bezeichnung „Erstes Gewächs“ auf dem Etikett führen. Durch die spätere Umbenennung der „Ersten Gewächse“ in „Grosse Gewächse“ durch den VDP war die Entscheidung jedoch obsolet geworden. Trotzdem wurde sie beibehalten.
Der neue VDP-Beschluss hat die Rheingauer Winzer jetzt unter Zugzwang gesetzt. Denn künftig soll im VDP-Bereich zwischen „Grossen Lagen“ und „Ersten Lagen“ unterschieden werden. Erstere stellen die Spitze der Qualitätspyramide dar, letztere sind darunter angesiedelt. Damit würde das Rheingauer „Erste Gewächs“, das heute faktisch ein „Grosses Gewächs“ ist, künftig abgewertet. Auch wenn dem Rheingauer Weinbauverband viele Nicht-VDP-Betriebe angehören, so erschien es den Mitgliedern unter diesen Bedingungen nicht sinnvoll, an der bisherigen Regelung festzuhalten.
NACHTRAG: 2013 hat der Weinbauverband Rheingau beschlossen, das “Erste Gewächs” als Spitzenkategorie für Rheingauer Rieslinge der Nicht-VDP-Mitglieder beizubehalten und auf die Bezeichnung “Grosses Gewächs” zu verzichten. In den letzten Jahren war die Zahl der als “Erstes Gewächs” gemeldeten Weine jedoch immer weiter zurückgegangen. Ende 2017 hat der Weinbauverband deshalb beschlossen, in 2018 doch das Grosse Gewächs einzuführen.