Nach einem zwei Jahre währenden Diskussionsprozess haben sich die österreichischen Sektproduzenten auf ein strenges Regelwerk für die Herstellung und Bezeichnung landeseigener Schaumweine geeinigt. Es galt, sowohl die Interessen großer Häuser, als auch die einzelner Winzer unter einen Hut zu bringen. Vom Österreichischen Sektkomitee und dem Ausschuss der selbst versektenden Winzer wurde gemeinsam mit der Österreich Wein Marketing (ÖWM) und den Experten der Kammern und des Landwirtschaftsministeriums eine neue rechtliche Basis für einen österreichischen Qualitätssekt geschützter Ursprungsgebiete (g.U.) geschaffen – analog zum Qualitätswein.
Statt einer Flut von Schaumweinen ohne Identität, die bisher die Märkte überschwemmten, wird es ab sofort bezeichnungsmäßig klar definierte Sekte geben, die dem Konsumenten schon äußerlich die Herkunft und das Qualitätsniveau anzeigen: ob sie zum Beispiel für Poysdorfer Frische, für Langenloiser Mineralik, für pannonischen Tiefgang aus Gols oder für brillante Aromatik aus Gamlitz stehen.
Die Stufe „Klassik“ definiert strenge Mindestanforderungen und garantiert vor allem die Herkunft der zugrunde liegenden Trauben aus einem Bundesland sowie eine Mindestlagerzeit des Sekts auf der Hefe von 9 Monaten. In diese Kategorie gehören zum Beispiel alle Tank-vergorenen Sekte (Charmat-Methode).
Ab der Stufe „Reserve“ sind ausschließlich Sekte zugelassen, die nach der traditionellen Methode der Flaschengärung produziert wurden. Die Trauben und Grundweine müssen hier aus einem der österreichischen Weinbaugebiete stammen (Bundesland). Außerdem ist eine Reifezeit auf der Hefe von mindestens 18 Monaten vorgeschrieben.
Für die höchste Stufe „Große Reserve“ der flaschenvergorenen Spitzensekte dürfen die Trauben nur in einer einzigen Weinbaugemeinde gelesen und gepresst werden und müssen nach dieser bezeichnet werden, wobei Lagenbezeichnungen möglich sind. Nach der Flaschengärung von mindestens 30 Monaten kommen die Sekte dieser Kategorie frühestens drei Jahre nach der Ernte auf den Markt.
Die einzelnen Stufen umfassen weitere qualitätssichernde Standards wie die Arbeit im Weingarten, Ernte, Handlese, Schütthöhe, Ausbeutesatz und die schonende Pressung. Kriterien für die Sektgrundweine sowie für die Prüfung und Kontrolle der Qualitätsstufen werden in den nächsten Monaten im Detail erarbeitet und festgelegt.
Hier die genauen Kriterien für die Einstufung:
Klassik
• Ernte der zugrunde liegenden Trauben in einem österreichischen Bundesland, Verarbeitung und Versektung in Österreich
• Abgabe an den Endverbraucher nicht vor dem 22.10. des Folgejahres
• ein vorhandener Alkoholgehalt, der mit höchstens 12,5 % vol. am Etikett anzugeben ist
• Mindestens 9 Monate Lagerzeit auf der Hefe
• Alle Methoden, die zur Sekterzeugung geeignet sind, erlaubt
• Alle Stilistiken / alle Dosagen / alle Farben (weiß, rosé, rot) erlaubt
• Keine nähere Herkunftsbezeichnung als das Bundesland erlaubt
• Jahrgangsbezeichnung erlaubt
• Traubenverarbeitung nach dem Gesetz
Reserve
• Ernte und Pressung der zugrunde liegenden Trauben in einem einzigen Bundesland
• Ausschließlich Traditionelle Flaschengärung
• Abgabe an den Endverbraucher nicht vor dem 22.10. des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres (nach 2 Jahren)
• Mindestens 18. Monate Lagerzeit auf der Hefe
• Ausbeutesatz 60% (Saft der Traubenmenge)
• Keine nähere Herkunftsbezeichnung als das Bundesland erlaubt
• Keine Lagen- /Ortschaftsbezeichnung erlaubt
• Jahrgangsbezeichnung erlaubt
• Ausschließlich brut, extra brut oder brut nature, bzw. ein Restzuckergehalt von höchstens 12 g/l
• kein Verschnitt von rotem und weißem Grundwein zur Herstellung von Roséwein
• Handlese
• Ganztraubenpressung
Große Reserve
• Ernte und Pressung der zugrundeliegenden Trauben in einer einzigen Gemeinde
• Abgabe an den Endverbraucher nicht vor dem 22.10. des dritten auf die Ernte auf die Ernte folgenden Jahres (nach 3 Jahren)
• Mindestens 30 Monate Lagerzeit auf der Hefe
• Ausschließlich Traditionelle Flaschengärung
• Ausbeutesatz 50% (Saft der Traubenmenge)
• Lagenbezeichnung/angemeldete Rieden erlaubt
• Jahrgangsbezeichnung erlaubt
• Ausschließlich brut, extra brut oder brut nature bzw. ein Restzuckergehaltvon höchstens 12 g/l
• Handlese (max. Schütthöhe 35cm)
• Pressung: Korbpresse od. pneumatisch
• kein Verschnitt von rotem und weißem Grundwein zur Herstellung von Roséwein
• Pressung im Gerichtsbezirk der Traubenherkunft / Mosttransport erlaubt
• Derzeit keine Eingrenzung des Alkoholgehalts nach unten oder oben
• Ganztraubenpressung