Aufgrund der aussichtsreichen Weinernte in Österreich hat die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus eine Verordnung erlassen, nach welcher der Hektarhöchstertrag für 2018 gemäß § 23 Abs. 2 Weingesetz 2009 hochgesetzt wird.
Laut der Verordnung wird die Höchstmenge um stolze 20 Prozent angehoben und darf somit pro Hektar 10.800 Kilogramm Weintrauben oder 8.100 Liter Wein betragen.
Die Verordnung bezieht sich sowohl auf Land-, Qualitäts- als auch auf Prädikatsweine sowie für alle Weine ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- und Jahrgangsbezeichnung. Österreichische Winzer erwarten die bislang ertragreichste Ernte des Jahrhunderts.