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Nach der Trump-Wahl: Gibt es bald kalifornischen Champagner?

Während sich die Schockstarre, die durch die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ausgelöst wurde, nur langsam löst, nimmt die Unsicherheit darüber zu, was von dem neuen Mann an der Spitze der mächtigsten Wirtschafts- und Militärmacht der Welt zu erwarten ist.

Derzeit ist vieles nur Spekulation. Aber die Ankündigung Trumps, alle internationalen Handelsverträge und -abkommen daraufhin zu überprüfen, ob sie der US-amerikanischen Wirtschaft nützen oder schaden, wird auch Auswirkungen auf den Weinsektor haben. So sind die europäischen Weinbezeichnungen durch ein 2006 geschlossenes Abkommen zwischen EU und Amerika streng geschützt. Das heißt: Amerikanische Weine dürfen nicht unter Bezeichnungen wie Port, Barolo, Chablis und anderen geografischen Eigennamen in Verkehr gebracht oder in Drittstaaten exportiert  werden.

Heikelstes Produkt: Champagner

Das heikelste Produkt in diesem Zusammenhang ist Champagner. Zwar ist der Name derzeit allein für Schaumwein aus der Champagne reserviert (Ausnahme: amerikanische Sparkler, die nachweislich schon vor 2006 die Bezeichnung „California Champagne“ auf dem Etikett trugen). Doch kämpfen kalifornische Weinproduzenten seit langem darum, den Namen „Champagne“ auch für alle heimischen Schaumweine nutzen zu dürfen. Erst vor wenigen Monaten hatte das Kalifornische Weininstitut darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „California Champagne“ bereits 1857 auf einem Etikett auftauchte und viele Jahrzehnte lang in den USA ein geläufiger Name für alle flaschenvergorenen Schaumweine war.

Kalifornier wollen das Recht auf „California Champagne“ zurück

Schon während der Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investment-Partnerschaft (TTIP) hatten die Amerikaner deutlich  gemacht, dass sie das Recht auf den Namen „Champagne“ zurückhaben wollen – was bei Brüsseler Verhandlungspartnern auf strikte Ablehnung stieß (und stößt). Sie sehen die Bezeichnung nicht als Produktnamen für einen Herkunftswein an, sondern als „halb-generischen“ Gattungsbegriff für flaschenvergorene Schaumweine insgesamt. Sie glauben nicht, „dass Konsumenten Schwierigkeiten haben könnten, zwischen US- und französischen Produkten zu unterscheiden, wenn das Herkunftsland auf dem Etikett deutlich angegeben ist“. Diese Sichtweise teilen die Europäer nicht.

Europa mit Export-Überschuss beim Wein

Ob Trump sich in die Champagner-Debatte einmischen wird, ist ungewiss. Allerdings hat er klar gemacht, dass er das TTIP-Abkommen in seiner gegenwärtigen Fassung nicht unterschreiben werde (wie Hillary Clinton übrigens auch). Im Konfliktfall sitzen er und die Amerikaner am längeren Hebel. Der Wert der europäischen Weinexporte in die USA beträgt rund 3,7 Milliarden Dollar, der der US amerikanischen Weine, die nach Europa exportiert werden, nur etwa 600 Millionen Dollar. Ein Boykott würde den Europäern mithin weit größeren Schaden zufügen als den Amerikanern.

Weingut von Nacktmodel gekauft

Trump Winery

Unklar ist derzeit, welche Beziehung Trump zu Wein hat. Einerseits gehört er zu den 60 Prozent Amerikanern, die grundsätzlich keinen Alkohol anrühren (er hat seinen ältesten Bruder durch einen alkoholbedingten Unfall verloren). Andererseits hat er vor fünf Jahren ein Weingut gekauft: 2011 erwarb er die Kluge Estate Winery und Vineyards im Bundesstaat Virginia (übrigens von dem Nacktmodel Patricia Kluge, einer langjährigen Freundin Trumps und der Witwe des Milliardärs und Weingut-Gründers John Kluge). Er nannte das Weingut in Trump Winery um und brüstete sich (noch im März 2016) damit, die größte Kellerei an der Ostküste der USA zu besitzen – was offensichtlich nicht stimmt. Erstens ist die Trump Winery keineswegs die größte Kellerei an der Ostküste (wie ihm Experten nachwiesen), und zweitens hat er sie längst seinem Sohn Eric überschrieben (der das Weingut und alle Golf- und Hotelresorts des Trump-Konzerns leitet).

Die Trump Winery produziert auch Schaumwein. Auf den Etiketten ihres Blanc de Blancs und ihres Blanc de Noirs steht „Méthode Champénoise“ – eine nur in der Champatgne erlaubte und in Rest-Europa verbotene Bezeichnung für Flaschengärung.

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