Ein 31-jähriger Mann aus Hagen musste sich nach einer Meldung der Westfalenpost vor dem Amtsgericht verantworten, weil er eine Flasche Wein seines Mitbewohners unerlaubt ausgetrunken hatte. Die Flasche hatte einen Wert von etwa sieben Euro. Der Eigentümer der Flasche zeigte daraufhin seinen durstigen Mitbewohner wegen Diebstahls an und brachte den Fall vor Gericht.
Auf die Frage des Vorsitzenden, ob der Wein denn wenigstens geschmeckt habe, erwiderte der Angeklagte: „Ja, das war schon ein guter Tropfen. Ich konnte danach gut schlafen“. Nachdem der Mann sich für das Austrinken der Flasche entschuldigt und Ersatz versprochen hat, wurde das Verfahren eingestellt.