Mitbewohner trinkt Wein aus – und wird verklagt

Ein 31-jähriger Mann aus Hagen muss­te sich nach einer Mel­dung der West­fa­len­post vor dem Amts­ge­richt ver­ant­wor­ten, weil er eine Fla­sche Wein sei­nes Mit­be­woh­ners uner­laubt aus­ge­trun­ken hat­te. Die Fla­sche hat­te einen Wert von etwa sie­ben Euro. Der Eigen­tü­mer der Fla­sche zeig­te dar­auf­hin sei­nen durs­ti­gen Mit­be­woh­ner wegen Dieb­stahls an und brach­te den Fall vor Gericht.

Auf die Fra­ge des Vor­sit­zen­den, ob der Wein denn wenigs­tens geschmeckt habe, erwi­der­te der Ange­klag­te: „Ja, das war schon ein guter Trop­fen. Ich konn­te danach gut schla­fen“. Nach­dem der Mann sich für das Aus­trin­ken der Fla­sche ent­schul­digt und Ersatz ver­spro­chen hat, wur­de das Ver­fah­ren eingestellt.