Das Mainzer Weinbauministerium will per Allgemeinverfügung gestatten, dass den Mosten und Weinen des Jahrgangs 2015 in Rheinland-Pfalz Säure zugesetzt werden darf. Die Ausnahmeregelung wurde bereits mit den Weinbauverbänden der einzelnen Weinanbaugebiete des Landes abgestimmt. Sie tritt zum 8. September in Kraft. „Dass diese Ausnahmeregelung notwendig wird, ist dem heißen und trockenen Jahr und damit vor allem dem Klimawandel zuzuschreiben“, teilte Weinbaustaatssekretär Thomas Griese gestern mit.
Nach den Vorschriften der Europäischen Union ist die Säuerung von Weinen in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Die Mitgliedstaaten dürfen jedoch in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen die Säuerung ausnahmsweise zulassen. Die Ermächtigung hierfür ist den Ländern übertragen.
In den Weinanbaugebieten Pfalz, Rheinhessen, Mosel, Nahe, Ahr und Teilen des Mittelrheins war jeder Monat des Jahres 2015 deutlich trockener als das langjährige Mittel. Die warme Witterung in Verbindung mit einer ungewöhnlich niedrigen Niederschlagsmenge führte zu einem hohen Wasserdefizit in den Weinbergen. Dies lässt aus Erfahrung zu geringe Säuregehalte bei der Lese erwarten.
Geringe Säuregehalte treffen allerdings nicht auf ganz Rheinland-Pfalz, sondern nur für bestimmte Standorte zu, und zwar von Norden nach Süden zunehmend. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart hatte deshalb bereits in der vergangenen Woche die Säuerungserlaubnis für die Anbaugebiete Württemberg und Baden gegeben.
Gesäuert wird mit Weinsäure, Apfelsäure oder Milchsäure. Bei Most, gärendem Most und Jungwein darf die Säuerung bis zu einer Höchstmenge von 1,50 Gramm je Liter erfolgen, bei Wein bis 2,50 Gramm je Liter. Metaweinsäure ist nicht erlaubt. Die Weinsäure muss aus Weinbauerzeugnissen gewonnen worden sein. Eisweine sind von der Säuerung ausgenommen.
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