Klimawandel: 2015 darf in Deutschland gesäuert werden

Das Main­zer Wein­bau­mi­nis­te­ri­um will per All­ge­mein­ver­fü­gung gestat­ten, dass den Mos­ten und Wei­nen des Jahr­gangs 2015 in Rheinland-Pfalz Säu­re zuge­setzt wer­den darf. Die Aus­nah­me­re­ge­lung wur­de bereits mit den Wein­bau­ver­bän­den der ein­zel­nen Wein­an­bau­ge­bie­te des Lan­des abge­stimmt. Sie tritt zum 8. Sep­tem­ber in Kraft. „Dass die­se Aus­nah­me­re­ge­lung not­wen­dig wird, ist dem hei­ßen und tro­cke­nen Jahr und damit vor allem dem Kli­ma­wan­del zuzu­schrei­ben“, teil­te Wein­bau­staats­se­kre­tär Tho­mas Grie­se ges­tern mit.

Nach den Vor­schrif­ten der Euro­päi­schen Uni­on ist die Säue­rung von Wei­nen in Deutsch­land grund­sätz­lich nicht erlaubt. Die Mit­glied­staa­ten dür­fen jedoch in Jah­ren mit außer­ge­wöhn­li­chen Wit­te­rungs­be­din­gun­gen die Säue­rung aus­nahms­wei­se zulas­sen. Die Ermäch­ti­gung hier­für ist den Län­dern übertragen.

In den Wein­an­bau­ge­bie­ten Pfalz, Rhein­hes­sen, Mosel, Nahe, Ahr und Tei­len des Mit­tel­rheins war jeder Monat des Jah­res 2015 deut­lich tro­cke­ner als das lang­jäh­ri­ge Mit­tel. Die war­me Wit­te­rung in Ver­bin­dung mit einer unge­wöhn­lich nied­ri­gen Nie­der­schlags­men­ge führ­te zu einem hohen Was­ser­de­fi­zit in den Wein­ber­gen. Dies lässt aus Erfah­rung zu gerin­ge Säu­re­ge­hal­te bei der Lese erwarten.

Gerin­ge Säu­re­ge­hal­te tref­fen aller­dings nicht auf ganz Rheinland-Pfalz, son­dern nur für bestimm­te Stand­or­te zu, und zwar von Nor­den nach Süden zuneh­mend. Das Minis­te­ri­um für Länd­li­chen Raum und Ver­brau­cher­schutz in Stutt­gart hat­te des­halb bereits in der ver­gan­ge­nen Woche die Säue­rungs­er­laub­nis  für die Anbau­ge­bie­te Würt­tem­berg und Baden gegeben.

Gesäu­ert wird mit Wein­säu­re, Apfel­säu­re oder Milch­säu­re. Bei Most, gären­dem Most und Jung­wein darf die Säue­rung bis zu einer Höchst­men­ge von 1,50 Gramm je Liter erfol­gen, bei Wein bis 2,50 Gramm je Liter. Meta­wein­säu­re ist nicht erlaubt. Die Wein­säu­re muss aus Wein­bau­er­zeug­nis­sen gewon­nen wor­den sein. Eis­wei­ne sind von der Säue­rung ausgenommen.

 

1 Kommentar

  • […] tyske online­ma­gasin weinkenner.de kan beret­te, at det er bes­lut­tet, at man i 2015 må tilsæt­te syre til årgan­gens vine i […]

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