Mitte Juli 2026 wurden dem französischen Institut National pour l’Origine et Qualité (INAO) zwölf Ausnahmen vom allgemeinen Bewässerungsverbot gemeldet: Canon-Fronsac, Fronsac, Graves, Margaux, Moulis, Pauillac, Pessac-Léognan, Pomerol, Saint-Émilion, Saint-Émilion Grand Cru, Saint-Estèphe und Saint-Julien. In jeder Appellation dürfen jedoch nur jene Weingüter bewässern, die bereits im Mai einen entsprechenden Antrag bei ihrer Erzeugerorganisation eingereicht hatten. Zudem muss jede Bewässerung den geltenden Wasserrechtsvorschriften sowie möglichen Einschränkungen der zuständigen Präfektur entsprechen.
In Pomerol gilt die Ausnahmegenehmigung für „rund zwanzig Weingüter“, erklärt Jean-Luc Barreau, selbst Winzer und Leiter des technischen Ausschusses der Erzeugerorganisation. Im Jahr 2025 waren es sieben Betriebe, 2022 lediglich drei. Außerdem wurde die Genehmigung in den vergangenen Jahren immer früher erteilt: am 25. August im Jahr 2025, am 25. Juli 2022 und in diesem Jahr bereits am 23. Juni.
In dieser Saison gilt jedoch eine wesentliche Einschränkung: Bewässert werden dürfen ausschließlich Reben, die höchstens zehn Jahre alt sind. Nach übermäßiger Bewässerung im Jahr 2022 und der Kontroverse um Château Lafleur im Jahr 2025 beschloss die Erzeugerorganisation im vergangenen Winter, die Bewässerungsregeln für diese Saison zu verschärfen. „Die meisten Erzeuger haben den Vorschlag unterstützt, auch wenn es natürlich einige gibt, die anderer Meinung sind“, ergänzt Barreau.
Andere Appellationen können hingegen keine Ausnahmegenehmigung beantragen, da ihre Produktionsstatute eine Bewässerung grundsätzlich nicht zulassen. Ein Beispiel dafür ist die AOP Bordeaux. „Bei diesem Thema sind wir ganz klar ins Hintertreffen geraten. Vor zwei Jahren stand es nicht einmal zur Diskussion. Jetzt stehen wir mit dem Rücken zur Wand, da die Reben wegen der Trockenheit stark gelitten haben. Ehrlich gesagt gibt es kaum noch etwas zu debattieren. Was früher als Ketzerei galt, ist heute eine Selbstverständlichkeit“, fasst Michel-Eric Jaquin, der damalige Vorsitzende der Erzeugerorganisation, zusammen.
Er beobachtet, dass immer mehr Betriebe ihre AOP-Weine zum Vin de France deklassieren, um bewässern zu können. Für den Jahrgang 2026 kommt eine Änderung zwar zu spät, doch eine Arbeitsgruppe hat sich des Themas bereits angenommen. „Wir müssen bis zum nächsten Jahr bereit sein.“
Quelle: Vitisphere

















































