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Grillen auf dem Balkon – darf man das?

Grillen auf dem Balkon

Die Tage werden wieder länger und wärmer, der Sommer ist schon greifbar und wir alle möchten am liebsten gleich mal des Deutschen Lieblingsbeschäftigung an sonnigen Tagen nachgehen: Grillen! Leider hat nicht jeder seinen eigenen Garten und kann einfach so seinen Grill dort aufbauen und so bleibt für Großstädter oft nur der heimische Balkon für das nächste Grillgelage. Doch kaum stehen wir auf dem Balkon und wollen den heißgeliebten Weber-Grill befeuern, kommt die entscheidende Frage auf: Darf man überhaupt auf dem Balkon grillen?

Darf man auf dem Balkon einer Mietwohnung grillen?

Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, höchstens mit dem üblichen „Es kommt darauf an”. Als erstes sollten Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen, in dem der Vermieter das Grillen auf dem Balkon in der Hausordnung auch ausdrücklich verbieten kann. Laut einem Urteil vom Landgericht Essen aus dem Jahr 1996 darf der Vermieter eine solche Klausel in den Mietvertrag aufnehmen – ergo, Sie müssen sich dann auch an das Verbot halten. Doch auch, wenn Ihnen das Grillen laut Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt ist, sollten Sie ein paar Dinge beachten, bevor Sie die Steaks auf den Rost legen.

Der Rauch ist entscheidend, nicht der Gestank

Wenn Sie laut der Hausordnung auf Ihrem Balkon grillen dürfen, bei der Benutzung eines Holzkohlegrills aber sehr viel Rauch oder Qualm entsteht, kann auch dies zu einem Grillverbot führen. Sollte so viel Rauch in die Nachbarwohnungen ziehen, dass diese sich dadurch gestört fühlen, können Gerichte ein Verbot verhängen. Für den nachbarschaftlichen Frieden ist es also am besten, wenn Sie statt auf den Kohlegrill zu setzen, einen Gas- oder Elektrogrill aufstellen. Entscheidend für ein Verbot ist nämlich nicht etwa der Grillgeruch, sondern die Rauchentwicklung.

Darf man im eigenen Garten grillen?

Unter diesem Aspekt wäre auch ein Grillverbot im eigenen Garten denkbar – nämlich, wenn die Rauchbelästigung für die Nachbarn zu hoch ist. Vor Gericht gilt stets das Gebot der Rücksichtnahme und es wird jeder Fall in Hinblick auf die individuelle Situation einzeln entschieden.

Darf man im Park grillen?

Keinen Garten und keinen Balkon? Dann bleibt noch der nächste Park. Allerdings sollten Sie sich genau nach der Beschilderung umsehen, denn nicht überall ist das Grillen auch gestattet. Von Gemeinde zu Gemeinde können die Vorschriften für öffentliche Parks unterschiedlich sein, in Naturschutzgebieten ist das Grillen jedoch immer verboten. Außerdem muss stets der Müll nach dem Grillen entsorgt werden – das sollte allerdings selbstverständlich sein.

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