Dienstag, September 8, 2026

Schaumwein

Bezeichnung für alle Weine, in denen Kohlensäure gelöst ist, z. B. Champagner, Crémant, Cava, Sekt, Spumante und Asti. Qualitätsschaumweine müssen nach EU-Gesetzgebung mind. 9,5 Vol. % Alkohol und einen Kohlensäureüberdruck von mind. 3 bar aufweisen sowie wenigstens 60 Tage auf der Hefe gelegen haben – egal ob sie nach der klassischen Methode der Flaschengärung, nach der Charmat-Methode (Tankgärung) oder nach dem Transvasierverfahren hergestellt werden.

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