Die Angabe einer Rebsorte setzt nach europäischer und internationaler Gesetzgebung voraus, dass mind. 85 Prozent des Weins aus der genannten Sorte stammt.
Die Angabe einer Rebsorte setzt nach europäischer und internationaler Gesetzgebung voraus, dass mind. 85 Prozent des Weins aus der genannten Sorte stammt.

ISSN 3052-2129
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