Oberste Stufe der europäischen Weingesetzgebung. Gesetzlich festgelegt sind u. a. der regionale oder lokale Ursprung des Weins, seine Traubenzusammensetzung, sein Mindestalkoholgehalt und die Mengenbegrenzungen.
Oberste Stufe der europäischen Weingesetzgebung. Gesetzlich festgelegt sind u. a. der regionale oder lokale Ursprung des Weins, seine Traubenzusammensetzung, sein Mindestalkoholgehalt und die Mengenbegrenzungen.

ISSN 3052-2129
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