Durchgegoren

Eigenschaft eines Weins, der keinen vergärbaren Restzucker mehr enthält und gewissermaßen staubtrocken schmeckt (die Toleranz beträgt zwischen 1 und 2 Gramm Restzucker pro Liter). In der Weingesetzgebung sind nur trockene, aber keine durchgegorenen Weine vorgesehen.

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