Samstag, September 21, 2024
8.6 C
München
spot_img

Frankreich: Alkoholmessgerät Pflicht

Ab 1. Juli 2012 gilt für Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen über 50 ccm (Motorrad, PKW, LKW, Bus) in ganz Frankeich die Pflicht zum Mitführen eines Atemalkohol-Messegeräts. Auch Ausländer und Mietwagenfahrer unterliegen dieser Bestimmung. Ein teures digitales Gerät ist freilich nicht vorgeschrieben. Ausreichend ist ein einfaches Ethylotest-Röhrchen zur Einmalverwendung, das für ein bis zwei Euro an vielen Tankstellen des Landes angeboten wird.

In den ersten vier Monaten werden Auto- und Motorradfahrer bei Straßenkontrollen nur auf die Mitführpflicht eines (unbenutzten) Ethylotest-Röhrchens hingewiesen. Ab 1. November 2012 wird ein Verstoß gegen diese Pflicht mit 11 Euro geahndet.

In Frankreich gilt die 0,5 Promille-Regelung für Blutalkohol. Dieser Wert entspricht einem Atemalkohol von 0,25 Promille. Verkehrtsteilnehmer können also selbst testen, ob sie die Grenzwerte einhalten. Jeder dritte Verkehrsunfall auf französischen Strassen ist auf Alkohol zurückzuführen.

 

- Anzeige -spot_img
- Anzeige -spot_img

Autor

Jens Priewe
Jens Priewe hat viele Jahre als Politik- und Wirtschaftsjournalist gearbeitet, bevor er auf das Thema Wein umsattelte. Er schreibt Kolumnen für den Feinschmecker und für das schweizerische Weinmagazin Merum. Für den Weinkenner, dessen Gesellschafter er ist, hat er seit der Gründung über 200 Artikel beigesteuert. Außerdem ist er Verfasser mehrerer erfolgreicher Weinbücher (u. a. „Wein – die grosse Schule“, „Grundkurs Wein“). Er stammt aus Schleswig-Holstein, lebt aber seit fast 40 Jahren in München.

Must know

- Anzeige -spot_img

Ähnliche Artikel

- Anzeige -spot_img