Ab 1. Juli 2012 gilt für Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen über 50 ccm (Motorrad, PKW, LKW, Bus) in ganz Frankeich die Pflicht zum Mitführen eines Atemalkohol-Messegeräts. Auch Ausländer und Mietwagenfahrer unterliegen dieser Bestimmung. Ein teures digitales Gerät ist freilich nicht vorgeschrieben. Ausreichend ist ein einfaches Ethylotest-Röhrchen zur Einmalverwendung, das für ein bis zwei Euro an vielen Tankstellen des Landes angeboten wird.
In den ersten vier Monaten werden Auto- und Motorradfahrer bei Straßenkontrollen nur auf die Mitführpflicht eines (unbenutzten) Ethylotest-Röhrchens hingewiesen. Ab 1. November 2012 wird ein Verstoß gegen diese Pflicht mit 11 Euro geahndet.
In Frankreich gilt die 0,5 Promille-Regelung für Blutalkohol. Dieser Wert entspricht einem Atemalkohol von 0,25 Promille. Verkehrtsteilnehmer können also selbst testen, ob sie die Grenzwerte einhalten. Jeder dritte Verkehrsunfall auf französischen Strassen ist auf Alkohol zurückzuführen.