Frankreich: Alkoholmessgerät Pflicht

Ab 1. Juli 2012 gilt für Ver­kehrs­teil­neh­mer mit Fahr­zeu­gen über 50 ccm (Motor­rad, PKW, LKW, Bus) in ganz Frank­eich die Pflicht zum Mit­füh­ren eines Atemalkohol-Messegeräts. Auch Aus­län­der und Miet­wa­gen­fah­rer unter­lie­gen die­ser Bestim­mung. Ein teu­res digi­ta­les Gerät ist frei­lich nicht vor­ge­schrie­ben. Aus­rei­chend ist ein ein­fa­ches Ethylotest-Röhrchen zur Ein­mal­ver­wen­dung, das für ein bis zwei Euro an vie­len Tank­stel­len des Lan­des ange­bo­ten wird.

In den ers­ten vier Mona­ten wer­den Auto- und Motor­rad­fah­rer bei Stra­ßen­kon­trol­len nur auf die Mit­führ­pflicht eines (unbe­nutz­ten) Ethylotest-Röhrchens hin­ge­wie­sen. Ab 1. Novem­ber 2012 wird ein Ver­stoß gegen die­se Pflicht mit 11 Euro geahndet.

In Frank­reich gilt die 0,5 Promille-Regelung für Blut­al­ko­hol. Die­ser Wert ent­spricht einem Atem­al­ko­hol von 0,25 Pro­mil­le. Ver­kehrts­teil­neh­mer kön­nen also selbst tes­ten, ob sie die Grenz­wer­te ein­hal­ten. Jeder drit­te Ver­kehrs­un­fall auf fran­zö­si­schen Stras­sen ist auf Alko­hol zurückzuführen.

 

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